Barsinghausen. Am Wochenende hat die Polizei Barsinghausen mehrere Verstöße geahndet. So fuhren Verkehrsteilnehmer unter Betäubungsmitteleinfluss, oder auch ohne Versicherungsschutz..
Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
Am Sonntag, 3. März, wurde gegen 22.30 Uhr der 34-jährige Fahrer eines Opel in Bantorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Betäubungsmittelbeeinflussung. Ein freiwillig durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC. Zur Beweisführung wurde dem 34- Jährigen eine Blutprobe entnommen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
Am Montag, 4. März, kam es gegen 2 Uhr im Stadtgebiet von Barsinghausen zu einer erneuten Kontrolle. Hier wurde ein 30-jähriger aus Polen stammender Mann in einem Audi kontrolliert. Im Rahmen der Überprüfung räumte der spätere Betroffene ein, am Vortag Cannabis sowie Amphetamin konsumiert zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung konnten darüber hinaus 3,2g Haschisch aufgefunden und beschlagnahmt werden. Zur Beweisführung wurde dem 30-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Aufgrund eines ausländischen Wohnsitzes wurde darüber hinaus eine Sicherheitsleistung erhoben.
Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Neue Versicherungskennzeichen ab dem 1. März 2024. Ab diesem Stichtag musste das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Schwarz auf Blau. Das Versicherungskennzeichen läuft immer nach einem Jahr (Ende Februar) ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Aus diesem Grund erfolgten in den letzten Tagen diverse Kontrollen im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Barsinghausen. Insgesamt wurde bei vier Elektrokleinstfahrzeugen ein fehlender Versicherungsschutz nachgewiesen und ein jeweiliges Strafverfahren eingeleitet. In zwei Fällen musste darüber hinaus ein Strafverfahren bezüglich einer Halterduldung eingeleitet werden. Den Fahrzeugführenden wurde bis zum Abschluss einer Versicherung die Weiterfahrt untersagt.