Region. Schüler haben in einem demokratischen Staat die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Gestaltung von Schul- und Bildungssystemen mitzuwirken. Neben den regionalen Gremien, wie z. B. den Kreis- oder Gemeinde- bzw. Stadtschülerräten, geschieht dies in der höchsten Schülervertretung in Niedersachsen, dem Landesschülerrat..
Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schüler berührt werden. Dabei kann der Landesschülerrat auch das Niedersächsische Kultusministerium beraten sowie eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. So wirkt er beratend bei Erlassen zu allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungswege der Schulen sowie zur Struktur des Schulsystems mit. Das Niedersächsische Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerrat direkt über wichtige allgemeine schulische Angelegenheiten.
Der Landesschülerrat setzt sich aus Vertretern der niedersächsischen Schüler zusammen und zwar vier Mitglieder (je ein Mitglied pro Bezirk der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung –siehe unten), für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule sowie für Schulen in freier Trägerschaft und als Vertreter für ausländische Schülerinnen und Schüler plus 8 Mitglieder (je 2 Mitglieder pro Bezirk) für die Berufsbildenden Schulen. Der Landesschülerrat hat somit eine gesetzliche Höchstmitgliederzahl von 40 Personen. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von zwei Jahren von den entsprechenden (schulformbezogenen) Vertretern der Kreisschülerräte/Stadtschülerräte kreisfreier Städte/Regionsschülerrat Hannover aus deren Mitte gewählt.
Schüler der Grundschulen nehmen an diesen Wahlen nicht teil, sie sind im Landesschülerrat nicht vertreten.
Für die Wahlen zum Landesschülerrat (Wahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder) ist für Hannover der 27. Februar vorgesehen. Die Einladung zur Wahlversammlung wird den Wahlberechtigten rechtzeitig zugehen.