Region. Die Lage rund um das Corona-Virus beruhigt sich weiter. Niedersachsen hat die Winterwelle ohne größere Belastungen des Gesundheitssystems aufgrund von Covid-19-Erkrankungen gut überstanden. Mit dem Auslaufen der Absonderungsverordnung und der am Donnerstag, 2. Februar in Kraft tretenden Corona-Änderungsverordnung, die das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr regelt, setzt die Landesregierung die bereits angekündigten Erleichterungen der Schutzmaßnahmen um..
Das ändert sich:
Pflicht zur Selbstisolation entfällt
Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich seit heute (Mittwoch) nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss auch nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden. Weiterführende Regelungen oder Auflagen für positiv Getestete gibt es von Seiten des Landes Niedersachsen jetzt nicht mehr. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich regeln.
Mund-Nasen-Bedeckung in Bus und Bahn nur noch freiwillig
Zeitgleich mit dem bundesweiten Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr müssen Fahrgäste in Niedersachsens öffentlichem Personennahverkehr ab Donnerstag, den 2. Februar nicht mehr verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die §§ 2 und 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden ebenso wie Regelungen zu entsprechenden Ordnungswidrigkeiten in § 9 Abs 1 Nr. 5 und 6 ersatzlos gestrichen.
Auch wenn künftig keine Isolation und kein Maskentragen mehr vorgeschrieben sind, bittet die Landesregierung Bürger weiterhin herzlich darum, umsichtig zu sein.
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi:
„Die Infektionslage ist weiter rückläufig. Die Belastung durch das Corona-Virus ist in den Krankenhäusern gut beherrschbar. Die letzten drei Pandemiejahre haben gezeigt: die Niedersächsinnen und Niedersachsen sind sehr vernünftig und haben die Gefahren, die das Virus gerade für ältere und kranke Menschen mit sich bringen kann, ernst genommen und entsprechend gehandelt. Ich setze darauf, dass diese Vernunft auch weiter fortbestehen wird. Auch wenn wir optimistisch auf das Frühjahr zugehen, bitte ich alle Menschen in Niedersachsen darum, Krankheitssymptome erst zu nehmen und sich weiterhin verantwortungsbewusst zu verhalten. Wer sich krank fühlt, dem rate ich zu einem Selbsttest und einem Gespräch mit der Hausarztpraxis.
Wer beispielsweise in größeren Menschengruppen, in vollen Bussen und Bahnen eine Maske parat hat, kann sich und andere weiterhin gut schützen. Das gilt besonders wenn wir mit älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zusammenkommen. Das Ende der Maskenpflicht ändert nichts am positiven Nutzen der Mund-Nasen-Bedeckung. Wer seinen Impfstatus ab und an von der Hausärztin oder dem Hausarzt überprüfen und bei Bedarf auffrischen lässt, sorgt weiterhin für eine gute Immunität.“
Diese Regeln gelten weiter:
Aufgrund der Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes (§ 28b IfSG) bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bundesweit erhalten.
Krankenhäuser und Heime sowie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen dürfen nach wie vor nur mit einem negativen Test betreten werden. Die in Niedersachsen geschaffene Erleichterung für Beschäftigte dieser Einrichtungen besteht weiterhin: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein Test (auch als Selbsttest) zwei Mal pro Woche ausreichend. (§ 4 Abs. 1 Corona-Verordnung)
Ebenso bleiben Testpflichten in Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs weiter bestehen.
Die bundesrechtlichen Regelungen gelten nach heutigem Stand bis zum 7. April.
Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus gibt es online auf www.niedersachen.de/coronavirus