Karlsruhe/Hannover. Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten am 11. September 2023 u. a. wegen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt..
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen begab sich der Angeklagte in der Nacht zum 11. September 2022 in die von dem Tatopfer bewohnte Laube am Würmsee bei Hannover. Dort brachte er der ihm unbekannten 56-jährigen Frau tödliche Stichverletzungen bei. Er tat dies, um "seine eigenen Selbstwertprobleme zu kompensieren" und "inneren Druck abzubauen". Das Landgericht sah darin einen aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord. Der Angeklagte verbrachte die Leiche anschließend an einen zunächst unbekannt gebliebenen Ort. Etwa einen Monat nach Urteilsverkündung wurde das Opfer in einem etwa 2,5 km vom Tatort entfernten Feld gefunden.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.