Neustadt. Am Freitag, 27. Oktober, kontrollierten Beamte der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt, der Region Hannover, der Steuerfahndung und dem Finanzamt acht Objekte in Neustadt am Rübenberge. Hierbei stellten die Einsatzkräfte diverse Verstöße fest. Die gemeinsamen Kontrollen fanden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung krimineller Strukturen statt..
Gemeinsam kontrollierten die Kräfte ab dem späten Nachmittag bis in die Nacht unter anderem Autohäuser, Werkstätten und Gastronomiebetriebe. Im Fokus standen neben strafrechtlichen Delikten auch Verstöße gegen das allgemeine Gewerbe-, Bau- und Zollrecht sowie gegen das Jugendschutzgesetz. Darüber hinaus sollten die Kontrollen Aufschluss über Personen und komplexe kriminelle Strukturen im Bereich der Gewerbebetriebe geben. Insgesamt wurden 25 Verstöße festgestellt und geahndet. Im Rahmen der Kontrollen wurden zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In mehreren Betrieben wurden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und das Mindestlohngesetz festgestellt und geahndet.
Gleich zwei der Betriebe waren gar nicht angemeldet beziehungsweise nicht im Handelsregister eingetragen. Drei Mal gelang es den Einsatzkräften Sozialleistungsbetrügereien und unzulässige oder fehlerhafte Videoüberwachung aufzudecken. Zudem besteht bei einem Objekt der Verdacht auf Verstöße gegen das Baurecht. In einem Betrieb wurden die Beamten gleich mehrfach fündig. Neben der Beschlagnahme von zwei illegal aufgestellten Glücksspielautomaten wurden bei drei der angetroffenen Personen Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt.
Es wurden Verfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Verstöße wegen des unerlaubten Glücksspiels und gegen die Gewerbeordnung eingeleitet. In einem Fall wurde bei einem 24-Jährigen Marihuana aufgefunden, woraufhin die Staatsanwaltschaft Hannover eine Wohnungsdurchsuchung anordnete. Gegen die Person wird nun ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Anja Beermann, Leiterin des Polizeikommissariats Neustadt, zieht bezüglich der durchgeführten Ermittlungen ein positives Fazit: "Die Kontrollen und die daraus hervorgehenden Ermittlungsverfahren haben gezeigt, dass das gemeinsame Vorgehen wichtig zur Bekämpfung krimineller Strukturen ist. Die gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Behörden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung ist hierbei von besonderer Bedeutung und positiv hervorzuheben."