Region. Die Region Hannover hat eine Allgemeinverfügung zur Durchführung der Weihnachtsmärkte in der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Zunächst sind die Märkte in der Region noch nicht in dieser Verfügung geregelt. Demnach gilt ab Dienstag, 23. November, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Abstandsgebot auf dem Weihnachtsmarkt - für alle..
Wer sich auf den Weihnachtsmärkten in der Landeshauptstadt Hannover unter freiem Himmel aufhält oder in diesen Bereichen an einem Weihnachtsmarktstand, muss unabhängig von der Einhaltung des Abstandsgebotes in der Zeit von 11 Uhr bis 21 Uhr eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt auch für das dienstleistende Personal der Weihnachtsmarktstände. Eine Beschilderung muss auf die Maskenpflicht hinweisen. Nur beim Essen, bei einer schweren körperlichen beruflichen Tätigkeit oder im Fall von Kindern unter 6 Jahren muss keine Maske getragen werden. Diese Verordnung gilt vom 23. November bis zum 30. Dezember.
Konkret benannt sind in der Verfügung die Bereiche auf der Lister Meile, vor dem Hauptbahnhof und rund um das Ernst-August-Denkmal sowie am Kröpcke und vom Platz der Weltausstellung über die Grupenstraße bis zur Marktkirche und von dort bis zum Ballhof, zur Roßmühle, zur Pferdestraße und die Wege dorthin (Altstadt).