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Mit dem Beschluss zum zweiten Nachtragshaushalt hat Niedersachsen den Weg frei gemacht für die Zahlung des Landespflegebonus. „Im Gesundheitswesen wird bei der Bewältigung der Corona-Pandemie Großes geleistet“, betont Sozialministerin Carola Reimann. Der Altenpflegebereich habe bei größeren Ausbruchsgeschehen und mit der Umsetzung umfangreicher Hygienemaßnahmen vor besonderen Herausforderungen gestanden. Das Land stelle 50 Millionen zur Verfügung und bringe mit der Corona-Prämie die gesellschaftliche Wertschätzung für die unverzichtbare Arbeit der rund 140.000 Beschäftigten in der Altenpflege zum Ausdruck, so Dr. Carola Reimann.
Die rund 3.600 zugelassenen Pflegeeinrichtungen und für Pflegeeinrichtungen tätigen Personaldienstleistungsunternehmen mit Sitz in Niedersachsen sind nach § 150a SGB XI verpflichtet, allen Beschäftigten einen nach Beschäftigungsumfang und Umfang der Tätigkeit in der direkten Pflege gestaffelten Bonus zu zahlen.
Die Auszahlung erfolgt über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Ab dem 1. August 2020 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dort den Bescheid der Pflegekassen über die Auszahlung des Bundesanteils der Corona-Prämie einreichen und für ihre Beschäftigten die Aufstockung um den Landesanteil beantragen. Dr. Carola Reimann hierzu: „Ich fordere die Unternehmen auf, rasch die Mittel beim Landessozialamt zu beantragen.“
Die Pflegekassen haben den Arbeitgebern hierfür bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgezahlt. Niedersachsen nutzt die im Bundesgesetz vorgesehene Möglichkeit, diese Corona-Prämie auf bis zu 1.500 Euro aufzustocken. Hierfür stehen mit dem Beschluss des Landtags 50 Mio. Euro zur Verfügung.