Barsinghausen. Angesichts der seit einer Woche beständig sinkenden Zahlen der Neuinfektionen hat die Region Hannover am heutigen Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen und dadurch mehrere Lockerungen bei den Corona-Regelungen ermöglicht. Dazu gehört nach Angaben von Barsinghausens Ordnungsamtsleiterin Julia Manegold unter anderem der grundsätzliche Wegfall der Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzone. „Lediglich zu den Zeiten des Wochenmarktes muss zwischen den Ständen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, sagt die Amtsleiterin. Aufgrund der Änderungen dürfen auch wieder Getränke und Speisen in der Fußgängerzone verzehrt werden. .
Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Lockerungen hat die Regionsverwaltungen unter anderem dadurch geschaffen, dass die Allgemeinverfügung zur Masken-Pflicht nicht verlängert worden ist. Darüber hinaus hat Regionspräsident Hauke Jagau nach den Worten von Barsinghausens Bürgermeister Henning Schünhof eine neue Allgemeinverfügung erlassen. „Darin wird festgestellt, dass der Inzidenzwert der Neuinfektionen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen Wochenfrist gelegen hat. Damit ist die Region Hannover dann keine sogenannte Hochinzidenzkommune mehr. Statt der strengeren Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gelten fortan Maßnahmen der Corona-Verordnung des Landes“, erklärt der Verwaltungschef die Rechtssystematik.
„Zwar hatte das Robert-Koch-Institut für Barsinghausen Anfang der Wochen einen Inzidenzwert von rund 120 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen Wochenfrist gemeldet. Maßgeblich ist jedoch der regionsweite Wert“, so Henning Schünhof. Zugleich wies er vor dem Hintergrund immer noch bestehender Unsicherheiten in Teilen der Bevölkerung darauf hin, dass der Wert für die gesamte Region bei der rechtlichen Bewertung wichtig sei. „Die Infektionszahlen für die einzelnen regionsangehörigen Städte und Gemeinden sind dafür nicht relevant.“
Durch die neue Allgemeinverfügung gibt es der Barsinghäuser Ordnungsamtsleiterin Julia Manegold nicht nur im Bereich der Maskenpflicht Lockerungen. „Dadurch fällt beispielsweise die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr weg, auch die Außengastronomie ist dann wieder unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehören unter anderem ein Hygienekonzept und Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung“, schildert Julia Manegold. Doch auch für den Einzelhandel bringe die neue Rechtslage Veränderungen: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 200 Quadratmetern dürfen Kunden ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests bedienen, müssen aber weiterhin die Kontaktdaten aufnehmen. Zulässig sind dann ein Kunde mit einer Begleitperson je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für alle anderen Geschäfte gelten weiterhin das Erfordernis eines negativen Corona-Tests beziehungsweise eines Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Maskenpflicht gilt der Ordnungsamtsleiterin zufolge weiterhin für alle, ebenso wie das Erfordernis eines Hygienekonzepts.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren dürfen nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zudem wieder in der Gruppe mit bis zu 30 Personen Kontaktsport betreiben. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Gruppen eine feste Zusammensetzung haben. Beim Breitensport für Erwachsene gelten hingegen die bisherigen Regelungen weiter. Konkret bedeutet dies nach den Worten Henning Schünhofs, „dass die Sportanlagen nur für den Individualsport geöffnet werden dürfen“.
Aus Sicht des Bürgermeisters ist der jetzt eingeleitete Schritt zurück zur Normalisierung des Alltags zu begrüßen, „zugleich appelliere ich an das Verantwortungsbewusstsein der Barsinghäuser, alles dafür zu tun, dass wir nicht wieder zu einer Hochinzidenzkommune werden“. Wie Henning Schünhof deutlich macht, gebe es vielfältige Möglichkeiten, die Lockerungen zu genießen, ohne dass die Ansteckungsgefahr wieder zunehme. „Wichtig ist, dass alle Bürger weiterhin das gebotene Maß an Achtsamkeit an den Tag legen“, unterstreicht er.