Region.
Das Land Niedersachsen hat seine Auslegung der aktuellen Corona-Verordnung konkretisiert und angepasst.
Demnach dürfen Handy-Shops wieder öffnen. Sie sind nach Auslegung des Landes Dienstleistungsunternehmen, die die telefonische Erreichbarkeit von Menschen sicherstellen. Grundvoraussetzung ist hierbei immer die Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln. Die aktualisierte Corona-Verordnung gilt ab heute.