Wennigsen.
Nun soll alles ganz schnell gehen mit der Sanierung der Wennigser Hauptstraße. Ende Juni soll die Ausschreibung bis zum Ende der Somemrferien erfolgen. Schon Ende September will die Gemeinde dann an der Kreuzung Heitmüller mit den Arbeiten beginnen. Insgesamt sind zehn Bauabschnitte vorgesehen. Und der erste hat es gleich mächtig in sich. Ende 2021 soll dann alles fertig sein, erklärten die Planer jetzt.
Das sind die zehn Bauabschnitte und der Zeitplan:
1 Kreuzung Hauptstraße / Argestorfer Straße
Oktober/November 2019
2 Gemeindeverwaltung bis Pinkenburg
März/April/Mai 2020
3 Pinkenburg bis Kreuzung Hagemannstraße/Hirtenstraße
Juni/Juli/August 2020
4 Volksbank bis zur Einfahrt Edeka
September/Oktober/November 2020
5 Einfahrt Edeka bis Kerbholz
März/April/Mai 2021
6 Kerbholz bis San-Sang
Juni 2021
7 Brücke Mühlenbetriebsgraben
Juli 2021
8 San-Sang bis Dobrinski
August/September 2021
9 Müller Mode bis Kreuzung Bröhnweg
Oktober/November 2021
10 Fahrbahndecke herstellen
immer wieder in fertiggestellten Abschnitten, aber möglichst großflächig zusammenhängend
Die Geschäfte sollen genauso wie die Fußwege während der Arbeiten erreichbar sein. Das gleiche gilt für die Parkplätze. Für den Lieferverkehr der Hauptstraße wird es gesonderte Fahrtrouten geben müssen.
Das größte logistische Problem stellt der erste Bauabschnitt dar. Während der Arbeiten an der Kreuzung zwischen Gemeindeverwaltung und Heitmüller muss der Kreuzungsbereich komplett gesperrt werden. Das bedeutet, dass ortskundige über kleinere Umwege ihr Ziel erreichen. Aber Auswärtige werden schon frühzeitig auf eine Sperrung der Ortsdurchfahrt hingewiesen und bereits über die B217 weiträumig umgeleitet. Nur für Busse wird es eine Ausnahme geben - dafür wird die Evestorfer Straße von der Degerser Straße / Sorsumer Straße entlang des Friedhofes geöffnet. Für den Individualverkehr ist der Feldweg zu schmal und bietet keine Möglichkeit für Begegnungsverkehr.
Im August soll es eine Informationsveranstaltung geben, um die Anlieger stärker einzubeziehen. Dabei soll es sowohl um Verkehrslenkung und Zugänglichkeiten gehen, aber auch um die handelnden Personen auf der Baustelle.