Barsinghausen.
Sehr zur Freude von Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für Unternehmen, die im Zuge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, verlängert. „Angesichts der jetzt beschlossenen neuerlichen Einschränkungen für Gewerbetreibende ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal“, betont er. Insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler sollen dem Wirtschaftsförderer zufolge von den Hilfen profitieren.
Ab sofort können über die Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge für solche Mittel für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 beantragt werden. Der Bund gewährt beim Vorliegen aller Kriterien nicht zurückzuzahlende Zuschüsse auf die betrieblichen Fixkosten. „Die Zugangsvoraussetzungen zu solchen Hilfen sind aus Sicht der Gewerbetreibenden noch einmal verbessert worden“, wirbt Dr. Thomas Müller für die Hilfen. Dazu gehören den Worten des Wirtschaftsförderers zufolge eine Flexibilisierung der sogenannten Schwellenwerte bei den Einnahmeausfällen und der Wegfall der Deckelung für die Betroffenen. Außerdem seien die Fördersätze und die Personalkostenpauschale erhöht worden. „Der Bund hat darüber hinaus auch höhere Fördersätze für solche Unternehmen beschlossen, deren Tätigkeit vollständig ruht wie etwa bei Firmen aus der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche.“ Wie bei der ersten Überbrückungshilfe können Gewerbetreibende die Hilfen nur über sogenannte prüfende Dritte beantragen, also beispielsweise über Wirtschaftsprüfer und über Steuerberater.
Für Fragen rund um die Zuschüsse steht zudem der Barsinghäuser Wirtschaftsförderer unter der E-Mail-Adresse thomas.mueller(at)stadt-barsinghausen.de zur Verfügung. Zudem hat die Bundesregierung auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de auch zahlreiche Informationen zusammengestellt.