Barsinghausen.
Das Land Niedersachsen hat über die landeseigene NBank ein Konjunkturförderprogramm auf den Weg gebracht, um die negativen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen im Land abzufangen.
„Mithilfe der neuen Fördermöglichkeiten sollen Unternehmen bei Investitionen und Innovationen unterstützt werden“, beschreibt Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller das Ziel des jetzt vorgestellten Programmpaketes. Langfristig sollen so die Wettbewerbsfähigkeit trotz Corona-bedingter Einschränkungen gefördert und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe sichergestellt werden, ergänzt er.
Über das Sonderprogramm „Neustart Niedersachsen Innovation“ sollen insbesondere eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen gefördert werden, die das Ziel haben, ein neues oder verbessertes Produkt, neue Produktionsverfahren oder adäquate Dienstleistung zu entwickeln beziehungsweise weiterzuentwickeln. Daneben werden der Förderbank zufolge auch Personalausgaben, Fremdausgaben wie etwa für externe Berater und Dienstleitungen sowie anteilige Investitionsausgaben für Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben bezuschusst. Auch sonstige Sachausgaben für Material, Reisekosten, Messen sind förderfähig. „Die Antragstellung ist seit wenigen Tagen möglich und muss bis spätestens Freitag, 30. November, erfolgt sein“, führt Dr. Thomas Müller weiter aus. Nach Aussage des Wirtschaftsförderers ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung, dass das Unternehmen einen „nachweisbaren Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahres in Kauf nehmen musste“. Das Programm richte sich an alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wobei insbesondere die Automobilwirtschaft unterstützt werden solle, so Dr. Thomas Müller weiter.
Die maximale Höhe des Zuschusses für den Bereich Innovation richtet sich nach der Branche, in der das jeweilige Unternehmen tätig ist. „Im Höchstfall werden bis zu 75 Prozent der Aufwendungen von der NBank übernommen, maximal 800.000 Euro“, erklärt der Wirtschaftsförderer. Bei den betrieblichen Investitionen werden Ausgaben für langfristig dienende Güter bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die Nutzungsdauer dieser Anlagen mehr als fünf Jahre beträgt. Der Fördersatz liegt dabei zwischen 20 und 50 Prozent, wobei sich die maximale Förderhöhe nach Angaben von Dr. Thomas Müller auf vier Millionen Euro beläuft.
Bei allen angeführten Zuschüssen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse.