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Senioren leben überwiegend in kleinen Haushalten mit ein oder zwei Personen. Rund ein Drittel der kleinen Haushalte sind Seniorenhaushalte. Um sich auch im hohen Alter noch eigenständig versorgen zu können, gewinnt eine barrierearme Ausstattung zunehmend an Bedeutung. Auch eine altersgerechte Gestaltung der Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge ist erforderlich, um Senioren die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs oder einen Arztbesuch zu ermöglichen. Um dem demografischen Wandel und dem Mehrbedarf an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden, wurde die Niedersächsische Bauordnung geändert. Umweltminister Olaf Lies sagte dazu am gestriegen Mittwoch in einer Sendung des Deutschlandfunks: „Ich freue mich, dass es in Niedersachsen der Wohnungswirtschaft und den Verbänden für Menschen mit Behinderungen gelungen ist, einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung der Bauvorschriften zu machen, der darauf abzielt, mehr barrierefreien, komfortablen, aber dennoch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir haben das aufgegriffen und diesen Vorschlag in die Bauordnung aufgenommen, die wir gerade neu geregelt haben." So sollen bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen künftig alle Wohnungen barrierefrei sein. Zudem muss mindestens jede achte Wohnung eines Neubaus rollstuhlgerecht sein. Lassen sich diese rollstuhlgerechten Wohnungen ohne Aufzüge nicht stufenlos erreichen, müssen Aufzüge eingebaut werden. Außerdem wurde die barrierefreie Gestaltung von Balkonen und Terrassen und die Schaffung von barrierefreien Einstellplätzen im Gesetz geregelt. „Das sind wichtige Meilensteine, die helfen, auch im Alter so lange und so weit wie möglich selbstbestimmt zu bleiben", so Lies weiter.