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Doppelmord Holtensen – Es muss wohl mit einem Freispruch gerechnet werden

Der Angeklagte Ayas A. mit seiner Verteidigung vor dem Landgericht.

Hannover/Holtensen. Wer tötete Karsten und Sabine U. im Keller ihres Wohnhauses in Holtensen? Auch der heutige Prozesstag konnte diese Frage nicht beantworten, obwohl der Richter eine „spektakuläre Wendung“ vermutete. Immerhin wurde ein IT-Forensiker der Polizei aus dem Urlaub geholt, um eine Aussage zu machen. Auch das gefundene Messer wurde noch einmal thematisiert. .

Was kann in dem Mordfall mit dem Angeklagten Ayas A. in Verbindung gebracht werden, um ihm die vorgeworfene Tat nachzuweisen? Bislang ist dies nicht viel und nicht konkret und auch der heutige Prozesstag konnte keine klaren Beweise in dem Indizienprozess bringen. A. bestreitet die Tat.

„Jeder kann den PC benutzt haben“

Der 31-jährige IT-Forensiker der Polizei hatte sich den Rechner aus dem Keller von Karsten U. noch einmal genauer angeschaut. Anhand der Datensicherungen konnte er den Rechner virtuell nachbilden und auf ihn zugreifen, um das System auf weitere Daten zu analysieren. So konnte er nachweisen, dass der PC am vermutlichen Tattag, den 11. Juni 2022, benutzt wurde. So wurde der Rechner morgens gegen 9.30 Uhr eingeschaltet und ein Word-Dokument mit dem Titel „Kaufvertrag_Halle“ geöffnet und ausgedruckt. Kurze Zeit später wurde ein Dokument eingescannt und gespeichert. Das gelöschte Dokument konnte wiederhergestellt werden, es unterschied sich in den Angaben zu den Ratenzahlungen. Um kurz nach 11 Uhr versetzte sich der Rechner automatisch in den Ruhemodus.

Eine Brisanz konnte der Richter in der Auswertung nicht erkennen. Der PC war nicht durch ein Passwort geschützt, so das jeder ihn hätte nutzen können – auch U. Der Tatzeitraum wird auf einen Zeitraum von 8.20 Uhr bis 11.10 Uhr geschätzt. „Wir werden in unserem Plädoyer auf die Zusammenhänge eingehen“, erklärte die Verteidigung. Diese würde gerne noch weitere Beweisanträge einbringen, da auch die Unterschrift unter den Dokumenten auf dem PC zumindest optisch nicht mit A.´s üblicher Unterschrift übereinstimme. Auch ein Video einer Überwachungskamera einer Tankstelle möchte die Verteidigung noch auswerten, doch auch hier sieht die Kammer keine ausreichende Notwendigkeit. Auch eine aufwendige DNA-Analyse zu Spuren unter den Fingernägeln des Ehepaares U. sieht der Richter nicht als notwendig an. „Es wurde die DNA des Ehepaares gefunden und wenn die DNA des Angeklagten darunter gewesen wäre, hätte ich dies schon bekannt gegeben“, so Richter Grote, „Was wollen sie dort noch finden?“

Wo ist der Bezug zum Angeklagten?

Auch das am PC im Erdgeschoss des Hauses U. ein Dokument laut erster Datenauswertung am Tag nach der Tat (12. Juni 2022) geöffnet wurde, überzeugte die Kammer nicht, um weitere Beweisanträge anzunehmen. „Auch die Auswertung zum Messer, welches in einem alten Öltank in der Werkstatt gefunden wurde, liefert nichts genaues“, verlas der Richter eine vorläufige Auswertung, „Wir erwarten auch keine großen Erkenntnisse mehr.“ Der Ölschlamm habe alle Spuren unbrauchbar gemacht und es gibt keinen DNA-Befund.

Der Richter verwies darauf, dass die Justiz zu beschleunigten Verfahren angehalten sei. Es könnten natürlich noch weitere Beweisanträge gestellt werden, wobei sich aber schon jetzt die Ergebnisse diverser Verhandlungen an den entsprechenden Stellen aufstauten und Jahre auf sich warten ließen. „Was erwarten sie noch zu finden“, fragte er die Verteidigung, die sich von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt zeigte, „Wo wären die zwingenden Rückschlüsse auf den Angeklagten?“ Jemand hat die U.´s ermordet, dass stehe fest, erklärte der Richter, doch was lässt sich zweifelsfrei dem Angeklagten anrechnen und was bleibt fraglich?

Die Kammer möchte die Beweisaufnahme schließen. Am nächsten Prozesstermin, dem 26. April, werden die Plädoyers gehalten, am 27. April wird das Urteil verkündet.