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Kindesmissbrauch: Ãœberraschende Wendung im Berufungsprozess "Kai W."

Wennigsen. Gegen den Wennigser Kai W. ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs. Das Amtsgericht Wennigsen verurteilte den jungen Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis, dagegen legte W. Berufung ein. Heute, am Tag vor dem zweiten Verhandlungstag, nahm W.s Anwalt Wilhelm-Michael Bruns die Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig und wird vollstreckt..

Am 21. Juli 2020 bestätigte die Staatsanwaltschaft Hannover, dass ein Erzieher der Gemeinde Wennigsen, Kai W., in mindestens einer Einrichtung mindestens ein Kind sexuell missbraucht haben soll. Im weiteren Verlauf tauchten immer mehr Verdachtspunkte auf, am Ende wurde der Missbrauch in sechs Fällen zur Last gelegt und zur Anklage vor dem Amtsgericht Wennigsen gebracht.

Am 24. Februar verurteilte Amtsrichter Roland Bömer den Erzieher Kai W. zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug. Ursächlich für das Urteil waren Hinweise auf vier betroffene Kinder. Ein Kind wurde drei Mal von Kai W. belästigt, drei Kinder je ein Mal. Zwischenzeitlich war in der Anklage sogar von neun Fällen die Rede. In zwei Fällen konnten allerdings die Namen der Kinder und Eltern nicht ermittelt werden, daher mussten diese Fälle eingestellt werden. Zusätzlich konnte dem Angeklagten der Besitz von Kinderpornografischen Inhalten nachgewiesen werden. Das Urteil war nicht sofort rechtskräftig, Kai W. legte dagegen auch Berufung ein und musste die Haft nicht antreten.

Bei der Berufungsverhandlung am 29. Juni traten zwei Elternpaare als Nebenkläger auf. Die Kammer sah in einer ersten Einschätzung keine Chance auf eine Bewährung. Das Strafmaß sei vom Amtsgericht sehr milde ausgelegt worden. Die Verteildigung brachte einen Zeugen ins Spiel. Daraufhin wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und sollte morgen fortgeführt werden. Heute teilte das Gericht auf Nachfrage mit, dass Kai W.s Verteidiger, Rechtsanwalt Wilhelm-Michael Bruns, die Berufung zurückgezogen hat. Das Urteil gegen Kai W. wird damit rechtskräftig und die Haftstrafe muss angetreten werden.