Anzeige
Anzeige

FDP bezieht Position zum Wasserwerk Eckerde

Eckerde/Barsinghausen.

Die Barsinghäuser FDP hatte im Mai die Diskussion um das Wasserwerk Eckerde neu aufgerollt.  Nun haben Feed Wellhausen (FRaktionsvorsitzender) und Jörn Benseler "nach vielfältigen Ăśberlegungen, Gesprächen und Studium der verfĂĽgbaren Unterlagen" die Position schriftich zusammengefasst.

Die unternehmerische Selbständigkeit der Stadtwerke als Betreiber des Wasserwerks muss erhalten bleiben.
 
Die Entscheidungen über unsere Wasserversorgung müssen in unserer Hand bleiben. Veräußern wir das Wasserwerk oder gar die Stadtwerke, geben wir die Einflussnahme auf unsere Wasserversorgung auf. Es ist nicht auszuschließen, dass dann Prioritäten aus ortsfremden unternehmerischen Gründen gesetzt werden, die Nachteile für die Bürger und Bürgerinnen von Barsinghausen nach sich ziehen.
 
 Eine Schonung des Grundwassers zur Versorgung Barsinghausens muss gewährleistet sein.

 
Es wird angedacht, Trinkwasser, das die Stadtwerke erzeugen, das aber nicht aktuell benötigt wird, an andere Versorger zu veräuĂźern. Das lehnen wir ab, weil: • Der Grundwasserspiegel zulasten von Natur und Landwirtschaft gesenkt wĂĽrde, • die Technik des Wasserwerks durch die Aufbereitung dieses Trinkwassers zusätzlich belastet und damit verschlissen wĂĽrde, • wir ggf. in eine Zwangsverpflichtung zur Lieferung kommen wĂĽrden.  
 
Das kĂĽnftige Aufbereitungsverfahren muss eine wirksame Entfernung von Nitrat und Sulfat sicherstellen.
 
Das neue Wasserwerk wird wahrscheinlich 50 Jahre oder länger mit dem heute zu entscheidenden Verfahren arbeiten. Es gilt deshalb, heute vorsorglich und mit Weitblick zu entscheiden.  Es ist nicht auszuschlieĂźen, dass die Einbringungsmenge von Nitrat in das Grundwasser weiter ansteigt. Weiterhin ist nicht sicher, ob die fĂĽr die Vermeidung der Umwandlung des Nitrats in Sulfat im Boden vorhandenen Stoffe ĂĽber den Nutzungszeitraum des Wasserwerks stets vorhanden sein werden.  Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gesetzlichen Grenzwerte fĂĽr Nitrat / Sulfat im Trinkwasser weiter gesenkt werden.  Das heute auszuwählende Verfahren muss also in der Lage sein, beide Stoffe zu entfernen. Wir halten das fĂĽr die Zukunft der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser fĂĽr unabdingbar.   
 
Neubau statt einer Modernisierung im Bestand
 
Zur Sicherstellung der Versorgung während der Bau-/Modernisierungsphase benötigen wir ein sicher arbeitendes Wasserwerk. Das ist nur zu gewährleisten, wenn das heutige Werk arbeitet, bis ein neues arbeitsfähig fertig gestellt ist.  
 
Neubau an neuem Standort
 
Aus dem Vorgenannten folgt, dass das neue Wasserwerk einen neuen Standort braucht. Der sollte nahe beim alten Wasserwerk liegen, um die Einleitung in das bestehende Leistungsnetz zu erleichtern. Zudem können Räume des bisherigen Wasserwerks für periphere Arbeiten weiter genutzt werden.
 
Zusammenarbeit mit anderen Versorgern als Option ermöglichen
 
 Mit anderen Versorgern sollte eine mögliche Zusammenarbeit geprĂĽft und als Option ermöglicht werden, um sich gegenseitig beispielsweise bei personellen Engpässen auszuhelfen, um selten gebrauchte, teure Gerätschaften o.ä. nicht an jeder Stelle vorhalten zu mĂĽssen und so weiter.
 
 Eine ausreichende Speicherkapazität von Trinkwasser muss eingerichtet werden.
 
Ausreichende Speicherkapazität von Trinkwasser ist notwendig, um den Zeitraum mit erhöhter Abnahme zu überbrücken. Auch hier kann die Zusammenarbeit mit benachbarten Versorgern sinnvoll sein, sofern die Leitungen kostengünstig zu bauen und zu erhalten sind.
 
Die zeitliche Realisierung und die Folgen angemessen berĂĽcksichtigen.
 
Ein wichtiger Meilenstein ist die Genehmigung der Prozesswassereinleitung durch die Region Hannover. Entscheidend ist die Feststellung der umwelttechnischen Verträglichkeit. Auf den Genehmigungstermin hin sind die vorlaufenden Arbeiten abzustimmen, so dass nach Genehmigung umgehend mit der praktischen Umsetzung begonnen werden kann. Die Genehmigung ist fĂĽr Februar 2020, also in 5 Monaten, zu erwarten. Setzt man die erwartete Lebensdauer des Wasserwerks ins Verhältnis zu den 5 Monaten, ist nicht zu verstehen, warum heute eine endgĂĽltige Festlegung auf ein Verfahren erfolgen muss, das im „worst case“ nicht genehmigt wird. Richtig ist es aber, jetzt die BeschlĂĽsse zu fassen, die uns zielstrebig der ErfĂĽllung der oben genannten  Forderungen näherbringen.