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Getöteter 4-Jähriger – Schwester des getöteten Fabian sagt im Video vor Gericht aus

Archivbild.

Hannover/ Barsinghausen. Am Donnerstag, 9. November, wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts Hannover der Prozess um den getöteten Fabian (4) aus Barsinghausen weitergeführt. Die Verteidigung kritisierte erneut die Vorverurteilung ihres Mandanten Daniel G. Laut eines Berichts wird auch die Kindsmutter Malgorzata W. im Gefängnis bedroht. Das Gericht schaute sich die Videoaufzeichnung von der Befragung von Fabians Schwester an. Unter Tränen berichtete die heute Siebenjährige von ihrem verstorbenen Bruder.

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Zu Beginn ließ die Jugendkammer um Richterin Simon einen Bericht aus der JVA Hildesheim verlesen. Demnach hat es Situationen gegeben, in denen Malgorzata W. im Gefängnis von ihren weiblichen Mitgefangenen angegangen wurde. Schon Daniel G. klagte darüber, dass er im Gefängnis angegriffen wurde. Dem Bericht nach hätten sich die weiblichen Häftlinge explizit über die Haftgründe von W. erkundigt. Später sei es zu Übergriffen gekommen und auch Morddrohungen seien ausgesprochen worden. Malgorzata W. wurde innerhalb des Frauengefängnisses in Hildesheim verlegt.

Verteidigung kritisiert erneut Vorverurteilung ihres Mandanten

Außerdem wurde das Handy von Malgorzata W. noch einmal ausgewertet, da laut der Einlassung von Daniel G. Malgorzata W. Fotos und Videos sowie Chatverläufe gelöscht habe. Darauf soll laut G. zu sehen sein, wie W. Fabian bis zur Bewusstlosigkeit würge. Dass Videos und Fotos auf dem Smartphone endgültig gelöscht wurden konnte ermittelt werden, jedoch konnten sie nicht wiederhergestellt werden. Verteidiger Timo Rahn gab an, dass die Verteidigung selbst durch Fachleute versuchen werde, die Daten wiederherzustellen. Die Verteidigung ließ dann auch durch das Gericht Presseberichte aus diversen Zeitungen verlesen, um zu zeigen, dass ihr Mandant in den Medien einer Vorverurteilung ausgesetzt sei. Auch die Ermittlungen, gerade die Auswertung zu den Fleischklopfern am vorherigen Prozesstag, wurden als zu fokussiert auf Daniel G. kritisiert. Außerdem sei durch die Befragungen der Ermittler eine Beeinflussung der kindlichen Zeugen nicht auszuschließen.

Die kindlichen Zeugen – G.s ältester Sohn und W.s Tochter – sagten bei der Polizei aus und wurden auch durch einen Richter befragt. Die Videoaufzeichnungen dazu wurden vor Gericht abgespielt. Von G.´Sohn bereits Anfang Oktober. Das Video der Befragung der Siebenjährigen wurde nun angeschaut.

In dem Video wird die damals Sechsjährige gut anderthalb Stunden befragt. Aufgrund der Sprachkenntnisse wurde das Gespräch mit einer Dolmetscherin geführt. Das Mädchen spielte, während es die richterlichen Fragen beantwortete. Nach gut einer Stunde gab es eine Pause. Zu Beginn des Videos puzzelt das Kind, als der Richter auf ihren verstorbenen Bruder zu sprechen kommt, beginnt sie zu weinen und drückt fest ihr Kuscheltier. Malgorzata W. beginnt im Gerichtssaal ebenfalls an zu weinen, Daniel G. verfolgt das Video regungslos.

„Was sind das für Zacken?“

„Er“ habe mit dem Hammer zugeschlagen, berichtet das Mädchen. Der Richter fragt nach, wer „er“ ist. „Der Daniel“, so das Mädchen. Es sei zuhause passiert, beginnt das Mädchen erneut an zu weinen. Jedoch sei es nicht ihr zuhause gewesen, sondern das von Daniel, sie hätten dort aber gewohnt, erklärt das Kind weiter. Sie habe die Hammerschläge am Tag vor Fabians Tod vom Wohnzimmer aus sehen können. Sie malt dem Richter den Hammer auf. „Was sind das für Zacken“, will der Richter wissen. Es sei ein Hammer aus der Küche gewesen, der sonst für Fleisch sei, erklärt die Schwester. Den Grund für die Hammerschläge kennt sie nicht. Auch die Gründe, warum Fabian und sie durch Mutter und Daniel zuvor mehrfach geschlagen wurden, oder warum beide in der Abstellkammer schlafen mussten, kennt sie nicht. Sie drückt ihr Kuscheltier erneut fest an sich und wird still.

„Du bist eine ganz wichtige Person“, sagt der Richter im Video zu Fabians Schwester, „denn du warst dabei. Viele Menschen sind traurig, weil Fabian gestorben ist. Wir wollen die Wahrheit herausfinden.“

Auf Todesnachricht folgen Frühstück und die Schule  

Dass ihr Bruder gestorben sei habe sie durch die Mutter erfahren, die es ihr bereits morgens sagte. Als sie am 13. Januar aufwachte, habe ihr Bruder auf dem Boden gelegen und ihre Mutter habe versucht, ihn zu retten und immer auf den Brustkorb gedrückt. „Er ist nicht aufgewacht, er hat so tief geschlafen“, erinnert sich die Schwester an ihren Bruder. Dann habe die Mutter Frühstück gemacht und sie sei zur Schule gegangen. Als sie nach Hause kam, sei die Polizei im Haus gewesen. Das gemeinsame Zimmer der Geschwister sei zu gewesen. Noch in der Nacht zum 12. Januar hätte Fabian laut Aussage der Schwester in der Abstellkammer geschlafen. In Fabians letzter Nacht auf den 13., habe Daniel erlaubt, dass Fabian im Bett schlafen dürfe. Aufgrund der Hammerschläge auf u.a. die Knie, hätte die Mama ihn tragen müssen.

Wie hat Mama geschlagen, wie Daniel G.?

In der Zeit bei Daniel G. in Barsinghausen hat die Schwester ihren Bruder oft verletzt gesehen. Daniel G. habe ihn gestoßen bis er hinfiel und geschlagen. Einmal sei Fabian ein Zahn dabei rausgefallen. Die Mama habe mit der flachen Hand geschlagen. Das Kind macht es mit angedeuteten Schlägen auf den Kopf des Kuscheltieres vor. Auch gekniet habe Fabian oft, wenn sie aus der Schule nach Hause kam. Er habe auch oft nach Essen gefragt, aber oft nichts bekommen. Manchmal sei ihm kalt gewesen, er habe aber keine Anziehsachen bekommen, erzählt das kleine Mädchen dem Richter. Auch auf dem kalten Balkon habe er öfter stehen müssen.

Verteidigung möchte das Kind vor Gericht befragen

Da die Verteidigung eine Beeinflussung der kindlichen Zeugin durch die Mutter sieht, würde sie das Kind gerne selbst vor Gericht befragen. Daher beantragten die Verteidiger dies. Ob das Gericht diesem Antrag folgen wird, bleibt abzuwarten. Da es sich um ein Kind unter zehn Jahren handelt, wird das Gericht wahrscheinlich eine Retraumatisierung verhindern wollen und sich auf die audiovisuelle Vernehmung stützen.

Der nächste Prozesstermin ist bereits am Montag, 13. November.

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