Hannover/Barsinghausen. Am Montagvormittag, 30. Oktober, hat der 15. Prozesstag zum Fall um den getöteten 4-jährigen Fabian aus Barsinghausen stattgefunden. Erneut wurden Gutachter gehört, die bei den Ermittlungen involviert waren. Die Richterin ging auf die Haftbedingungen von Daniel G. ein. Ein Verteidiger von Daniel G. übte scharfe Kritik an der Art, wie die Beweisführung durchgeführt wird.
Der heutige Prozesstag stand im Zeichen der Gutachter. Eine Ärztin gab forensische Einblicke, ein weiterer Arzt wertete DNA-Spuren aus und ein Sachverständiger für Kriminaltechnik wertete mehrere Fleischklopfer aus, die als Tatwerkzeuge in Frage kommen.
Gewalt im Gefängnis – G. freiwillig im Einschluss
Richterin Simon verlas einen Bericht zu der Haftsituation von Daniel G.. So wurde er am 14. Januar in Sehnde inhaftiert und ab Mai in der JVA Hannover untergebracht. Aufgrund mehrerer gewalttätiger übergriffe auf G. befindet dieser sich im freiwilligen Einschluss. Er nimmt nicht an Freistunden teil, oder hegt soziale Kontakte zu anderen Inhaftierten. Nach einem Vorfall wurde eine Gehirnerschütterung und ein Schock diagnostiziert. Ein Mitgefangener, der sich unerlaubt Zugang zu G.´s Zelle verschafft hatte und als einer der Täter in Frage kommt, soll laut dem verlesenen Bericht gesagt haben, dass wenn er G. geschlagen habe, er einen Orden verdient hätte.
Risse in der Lunge von Fabian
Eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hat das forensische Gutachten über Fabian erstellt. Hierbei wurden ein fehlender Zahn, ein Kieferbruch, mehrere Hämatome, Blutungen in Kopf und Gehirn festgestellt. Es gab Risse und Spuren eines Traumas in der Lunge. Im Beckenbereich hatte der 4-Jährige einen Schambeinbruch.
Der Arzt, der die DNA-Analyse der Blutspuren, die auf Möbeln, Kleidung, Kuscheltieren und drei Fleischklopfern usw. gefunden wurden, durchführte, gab an, dass es sich aufgrund der Untersuchungsmethode zweifelsfrei um menschliches Blut handele.
Verteidiger kritisiert Beweisführung
Die Kindsmutter Malgorzata W. verfolgte die Verhandlungen wie üblich mit gesenktem Blick und hörte die polnische Übersetzung über Kopfhörer. Auch Daniel G. verfolgte die Verhandlung wie üblich mit gesenktem Kopf, schaute hin und wieder aber einmal zu Malgorzata W. hinüber, ohne dass diese den Blick erwiderte.
Als letzter Gutachter stellte ein Sachverständiger für Kriminaltechnik seine Ergebnisse vor. Er ging der Frage nach, ob die Beschädigungen an einem Stuhl von einem oder mehrerer der Fleischklopfer stammen können. Daniel G. wird laut Anklage vorgeworfen, Fabian am Tag vor dessen Tod mit einem Fleischklopfer geschlagen zu haben. Laut Sachverständigem sei die Spurenqualität nicht gut und lasse keinen gezielten Rückschluss auf nur einen der Fleischklopfer zu, jedoch fänden sich Spuren an dem Stuhl, die durch alle Fleischklopfer möglich seien. In seiner Einlassung am vorherigen Prozesstag erklärte Daniel G., dass die Beschädigungen am Stuhl durch einen Hund entstanden sein sollen. Dies konnte der Sachverständige nicht nachvollziehen, da die Schäden nach Schlagspuren aussehen und nicht die Charakteristik eines Bisses mit Krafteinwirkung von zwei Seiten aufwiesen.
Ohne Kritik zu üben konnte Verteidiger Björn Nordmann die Ergebnisse des Sachverständigen nicht hinnehmen. Selbst die Fragen der Richterin seien zu einseitig und nicht offen genug. Außerdem habe der Sachverständige nur die Fleischklopfer und den Stuhl untersucht, aber keine Alternative, wie die Schäden sonst entstanden sein könnten. „Die Schäden können doch auch ganz anders entstanden sein, dass weiß doch niemand“, so Nordmann, „Aber dann werden nur die Fleischklopfer ausgewertet, aber keine Alternativen bedacht. Das sind doch vollkommen einseitige Ermittlungen. Nichts anderes wurde getestet oder bedacht, dass reicht ja nicht mal für ´CSI Hannover`.“ Laut Nordmann sage so ein einseitiges Gutachten nichts aus. Die Schäden könnten in jeder Situation von einem Hammer, oder Fleischklopfer, oder was ganz anderem sein und mit Hundespuren habe der Sachverständige nach eigenen Angaben keine Erfahrungen. „Dass ist doch zu wenig für einen Mordvorwurf und so einen emotional aufgeladenen Fall“, so Nordmann.
Aus gesundheitlichen Gründen konnte eine 84-jährige Zeugin, die im gleichen Haus wie Daniel G. und Malgorzata W. wohnte, nicht vor Gericht aussagen. Ihre Aussage vor der Polizei wurde daher verlesen. Sie habe von Gewalt nichts mitbekommen und G. und W. nur im Treppenhaus gesehen. Wie andere Zeugen hatte sie Fabian zuletzt am Mittwoch vor dessen Tod gesehen, als die Mutter den Jungen regungslos auf dem Arm hatte. Die Aussage der älteren Dame zu Fabian endet mit dem Satz: „Er war immer so niedlich.“
Der nächste Prozesstag findet am 9. November statt.