Hannover/Barsinghausen. Im Fall des getöteten 4-jährigen Fabian aus Barsinghausen hatte die Staatsanwaltschaft im Juli Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts Hannover eingeleitet. Die Ermittlungen gegen eine der Mitarbeiterinnen wurden nun eingestellt..
Im Januar wurde der schreckliche Fall des getöteten vierjährigen Fabian aus Barsinghausen bekannt. Die Tatumstände schockierten über die Grenzen von Barsinghausen hinaus die Menschen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Anklage gegen den 33-jährigen Lebensgefährten Daniel G. und die 28-jährige Kindsmutter Malgorzata W. wegen Mordes bzw. Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung erhoben. Dem Angeschuldigten G. wird zudem schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. G. hatte Fabian monatelang gequält und ihn am 12. Januar so schwer mit einem Fleischklopfer geschlagen, dass der Junge noch in der Nacht verstarb. Im Juni begann der Prozess vor dem Landgericht Hannover.
Im Juli nahm die Staatsanwaltschaft zudem Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts Hannover auf. Dem städtischen Amt sollen Hinweise zu den Gewalttaten vorgelegen haben, welche aber nicht an das für Barsinghausen zuständige Jugendamt der Region weitergeleitet wurden. „Gegen eine der Mitarbeiterinnen wird nicht mehr ermittelt“, erklärt Kathrin Söfker, Staatsanwaltschaft Hannover, „Da kein strafrechtlicher Tatverdacht nachweisbar war.“ Gegen eine weitere Mitarbeiterin wird derzeit noch ermittelt.
Fabian starb aufgrund der massiven und monatelangen Gewalttaten kurz vor seinem fünften Geburtstag allein in seinem Bett. Vor Gericht gaben Nachbarn an, nichts von den Umständen gewusst zu haben und auch eine Tante von Daniel G., die im Haus wohnte, will nichts bemerkt haben. Fabian stand nach dem Umzug von Polen nach Barsinghausen zunächst nur auf einer Warteliste für einen Kindergartenplatz. Die Umstände fielen erst auf, als Fabians Mutter den Notruf rief und dieser nur noch den Tod feststellen konnte.