Barsinghausen/Wennigsen. Vor dem Landgericht in Hannover läuft der Prozess gegen Małgorzata W. und ihren Lebensgefährten Daniel G. Ihnen wird Mord durch Unterlassen an dem 4-jährigen Fabian vorgeworfen. Fabians siebenjährige Schwester hat die Gewalttaten gegen ihren Bruder – und gegen sich selbst – direkt mitbekommen und ist eine wichtige Zeugin. Während Mutter Małgorzata W. der Prozess gemacht wird, kämpft der leibliche Vater der Siebenjährigen darum, seine Tochter nach Polen holen zu dürfen. Nun folgte eine Anhörung vor dem Wennigser Amtsgericht..
Die Situation ist schwierig, auch wenn sie für Vater Krzysztof Franc (39) eindeutig ist – er möchte seine Tochter in die Heimat holen. Alle zwei Wochen fährt er 1.500 Kilometer, um seine Tochter an einem neutralen Ort zu sehen. Die Siebenjährige lebt nach dem schrecklichen Tod ihres Bruders Fabian bei einer Pflegefamilie. „Krzysztof Franc hat das volle Sorgerecht“, erklärt Anwalt Maciej Łukaszewicz, der aus Berlin nach Wennigsen angereist ist, „Małgorzata W. hat das Sorgerecht verloren, doch der Vater kann seine Tochter nicht nach Hause holen.“ Kindeswohl ist das Schlagwort in dieser traurigen Geschichte, die seit Fabians Tod im Januar keine Gewinner zu kennen scheint.
Doppelte Bestrafung für den Vater?
Małgorzata W. sei einfach fortgegangen, habe Vater Krzysztof nur per SMS über den Umzug nach Deutschland informiert. Acht Jahre soll die Beziehung des nicht verheirateten Paares laut Franc gedauert haben, bis zu der Trennung vor knapp zwei Jahren. Der Gemüsehändler aus Lodz stellte eine Anzeige, es passierte jedoch nichts. „Krzysztof Franc fühlt sich doppelt bestraft. Erst nahm Małgorzata W. ihm die Tochter, nun das Jugendamt“, so der Anwalt.
Doch es scheint wenig Hoffnung für den 39-Jährigen zu geben. Schon zuvor und auch bei der heutigen Anhörung wurde noch einmal betont, dass die Siebenjährige bei ihrer Pflegefamilie bleiben möchte, erklärt Anwalt Łukaszewicz nach der kurzen Anhörung. Das Kind habe kaum Erinnerungen an die Zeit in Polen und äußerte, keinen Bezug zu der Familie in Polen zu haben, So soll es durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bei der Anhörung vorgetragen worden sein. Schon im Prozess im Landgericht berichtete eine zuständige Jugendrichterin, dass das Kind die polnische Sprache verweigere.
Es zählt allein das Kindeswohl - Emotionen Treffen auf Gesetze
Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte vor der nicht öffentlichen Anhörung, dass einzig das Kindeswohl zähle: „Ein Kind ist keine Sache, die hin und her geschoben werden kann. Auch ein Sorgerecht zählt da erst einmal nicht.“ Das Kindeswohl stehe im Mittelpunkt. Die Schwierige Aufgabe der Behörden wird sein, die Zustände in Polen bei Vater Krzysztof zu bewerten. Kann er das Kind ernähren, ist ausreichend Platz vorhanden, ist er als Vater geeignet, wer kümmert sich um das Kind, wenn der alleinstehende Vater arbeitet? „Das wird alles sehr sorgfältig geprüft, bevor eine Entscheidung gefällt wird. Ein Kind ist kein Eigentum, was einem automatisch zusteht“, so der Sprecher.
Anwalt Łukaszewicz erzählt, dass sein Mandant viel Geld aufgebracht habe, um seine Eignung als Vater in Gutachten zu belegen. In der heutigen Anhörung wurde zudem geklärt, dass in Zukunft das Jugendamt in Hildesheim zuständig sein soll. Bei einem nächsten Termin im Januar/Februar soll ein psychologisches Gutachten zu der Siebenjährigen vorliegen. Laut Łukaszewicz ist mit einer Entscheidung nicht vor April 2024 zu rechnen.